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   BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55   

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https://dejure.org/1956,146
BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55 (https://dejure.org/1956,146)
BAG, Entscheidung vom 06.07.1956 - 1 AZB 18/55 (https://dejure.org/1956,146)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 (https://dejure.org/1956,146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 351
  • NJW 1956, 1332
  • NJW 1956, 1812 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05

    Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff

    Ist das Fehlen der Tariffähigkeit unstreitig und geht es allein darum, ob ein "Gewerkschaften" vorbehaltener Rechtsanspruch auch einer Vereinigung ohne Tariffähigkeit zusteht, kommt eine Aussetzung nach § 97 Abs. 5 ArbGG nicht in betracht (BAG 6. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351).

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt, dass der Gewerkschaftsbegriff in der Rechtsordnung stets dieselbe Bedeutung hat, gleich ob er im Tarifvertragsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz oder Betriebsverfassungsgesetz gebraucht wird (6. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351; 23. April 1971 - 1 ABR 26/70 - BAGE 23, 320, zu 1 der Gründe; 15. März 1977 - 1 ABR 16/75 - BAGE 29, 72, zu III 1 der Gründe).

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.05

    Klärung der Gewerkschaftseigenschaft im personalvertretungsrechtlichen

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 - 1 AZB 18/55 - BAGE 4, 351 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

    Ob sie im Sinne des vom Bundesarbeitsgericht entwickelten einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs (BAG, 06.07.1956 - 1 AZB 18/55 - AP ArbGG 1953 § 11 Nr. 11) auch in anderen Regelungszusammenhängen Gewerkschaftseigenschaft besitze, sei unmaßgeblich.
  • BAG, 19.01.1962 - 1 ABR 14/60

    Arbeitskampfbereitschaft als Voraussetzung der Tariffähigkeit

    2 , Der Senat hält daran fest, daß tariffähig nur solche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sind, die im äußersten Falle auch zum Arbeitskampf für die von ihnen für notwendig erachteten Arbeitsbedingungen bereit sind (vgl. BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG).

    2. Die Ansicht, daß zu diesen Erfordernissen auch die Bereitschaft zum Arbeitskampf gehöre, wurde allerdings früher vom Reichsarbeitsgericht (RAG ArbR SamraX. 4, 239, 294; 5, 217: 9, 487) bestritten und wird heute vor allem abgelehnt von Nikisch, Arbeitsrecht, 2. Aufl", Bd. 2 S. 13 und S. 255, sowie von Dietz, Die Koalitionsfreiheit, in Bettermann- Nipperdey, "Die Grundrechte", Bd. Ill 1 (1958) S. 440 ff. a Dagegen halten das Bekenntnis zur Streikbereitschaft für einen notwendigen Bestandteil des Gewerkschaftsbegriffs u.a. Hueck-Nipperdey, aaO/Bd. II S. 77 und S. 303; Hueck-Nipperdey-Tophoven,-aaC/§ 2 Anm. 38; Kaskel-Dersch, Arbeitsrecht, 5. Aufl. 1957, S. 53/54; Schein in Arbeit und Recht 1954, 74; Dersch-Volkmar, ArbGG, 6. Aufl., § 10 Anm. 5b kk; Reichel, RdA I960 S. 85. Die letztere Auffassung ist auch vom Senat vertreten worden (BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu $ H ArbGG) .

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 19.05

    Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung als Vorfrage eines

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 1 AZB 18/55 BAGE 4, 351 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 20.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 1 AZB 18/55 BAGE 4, 351 ).
  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 18.05

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung; Antragsbefugnis für einen

    Es hat allerdings hinzugefügt, dass bei Verbänden, die neben Beamten auch Arbeitnehmer als Mitglieder hätten, hinsichtlich dieser Arbeitnehmermitglieder an allen Erfordernissen des arbeitsrechtlichen Gewerkschaftsbegriffs festzuhalten sei (vgl. Beschluss vom 6. Juli 1956 1 AZB 18/55 BAGE 4, 351 ).
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

    Der Senat hat wiederholt Gelegenheit gehabt, zu der Frage der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen (-koalitionen) Stellung zu nehmen (Beschluß vom 6.7.1956 - 1 AZB 18/55 - BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; Beschluß vom 19.1.1962 - 1 ABR 14/60 - BAG 12, 184 = AP Nr. 13 zu § 2 TVG; Beschluß vom 9.7.1968 - 1 ABR 2/67 - BAG 21, 98 = AP Nr. 25 zu § 2 TVG; Beschluß vom 23.4.1971 - 1 ABR 26/70 - BAG 23, 320 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; als Sonderfall Beschluß vom 21.11.1975 - 1 ABR 12/75 - AP Nr. 6 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.09.1990 - 3 AZR 266/89

    Selbstauflösung einer Gewerkschaft

    Zu den Merkmalen einer Gewerkschaft gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Tariffähigkeit, d.h. die Fähigkeit, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder durch Tarifvertrag zu regeln (BAGE 4, 351 [BAG 06.07.1956 - 1 AZB 18/55] = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG 1953; 23, 230 = AP Nr. 2 zu § 97 ArbGG 1953; 29, 72 = AP Nr. 24 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 15.11.1963 - 1 ABR 5/63

    Beschlußverfahren - Vereinigung von Hausgewerbetreibenden - Tariffähigkeit -

    Da die Tariffähigkeit ein notwendiges Begriffselement der Gewerkschaften ist (BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11 ArbGG), können auch die Rechtsverhältnisse der Haus gewerbetreibenden durch Tarifverträge geregelt werden.

    Der Senat hatte das in der Entscheidung BAG 4, 351 = AP Nr. 11 zu § 11.ArbGG beiläufig bejaht.

  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 4 TaBV 3/98

    Materielle Rechtskraft eines Beschlussses über die Gewerkschaftseigenschaft einer

  • BAG, 20.11.1970 - 3 AZR 477/69

    Staatsbeamte - Angestellte - Laufbahngruppe - Beamtenversorgung

  • BVerwG, 25.07.2006 - 6 P 17.06

    Gewerkschaftseigenschaft einer Beamtenvereinigung - Antragsbefugnis für einen

  • BAG, 22.12.1960 - 2 AZR 140/58

    Vertreter der Spitzenorganisationen - Prozeßvertreter vor ArbG -

  • ArbG Bochum, 05.09.2022 - 4 BV 10/22
  • VGH Hessen, 02.12.1987 - HPV TL 1686/87

    Begriff "Gewerkschaft" im Personalvertretungsrecht

  • BGH, 21.03.1972 - VI ZR 157/70
  • BSG, 22.07.1960 - 3 RK 28/56

    Prozessbevollmächtigte vor dem Bundessozialgericht - Selbstständige

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